FZZ Sattling

Unser Vereinsweiher befindet sich in zwischen Neßlbach und Winzer im Freizeitzentrum Sattling. Die Fischerplätze befinden sich eher im Bereich des Rundweges. Offenes Feuer ist verboten! Wir bitten alle, die Plätze sauber zu halten und Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Petri Heil! 

  • Gewässertyp: Weiher

  • Zielfische: Zander, Hecht, Karpfen, Brachsen,…
  • Angelverein / Verband: Vereinsweiher
  • Gast-/ Tageskarte: Nur Vereinsmitglieder / Gastfischer nur im Beisein eines Mitgliedes

Es gelten im Vereinsgewässer Sattling folgende Fangbeschränkungen: 

  • Pro Tag dürfen 2 Friedfische entnommen werden z.B. 2 Karpfen oder 1 Forelle + 1 Karpfen usw …
  • 1 Raubfisch pro Tag vom 01.05. – 01.09. nur am Wochenende oder Feiertagen (1 Std. vor Sonnenaufgang bis 23.00 Uhr)
  • Ab 01.09. – 1 Raubfisch pro Tag (1 Std. vor Sonnenaufgang bis 23.00 Uhr)
  • Welse müssen dem Gewässer sofort entnommen werden – daher keine Fangbeschränkungen

Bayerisches Fischereigesetz ist zu beachten !!!

Das Angeln auf Raubfischen ist nur mit Stahlvorfach oder Kevlar erlaubt.

Untermaßige oder nicht im Entnahmefenster befindende Fische die nicht mehr Überlebensfähig sind, müssen ordnungsgemäß getötet und einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden.

Sollte solch ein Fisch der nicht mehr Überlebensfähig ist entnommen werden, so ist der Angler in der Beweispflicht falls eine Kontrolle stattfindet.

Markerbojen sind verboten.

Offenes Feuer ist verboten und wird bei Verstoß sofort geahndet.

Das Fangbuch ist gewissenhaft zu führen. Die Eintragungen sind mit Kugelschreiber vorzunehmen.

Das Fangbuch dient als Grundlage für Besatz – und Hegemaßnahmen.
Schon aus diesem Grund ist ein sorgfältiges Ausfüllen notwendig.

Es sind alle Fische, mit der genaueren Länge und dem möglichst genauen Gewicht (Richtwerte siehe Tabellen Fangbuch) sofort nach dem Fang einzeln auf den entsprechenden Seiten einzutragen.

Fische, die keiner Fangbeschränkung unterliegen, können auch zusammengefasst werden.

Jedes Mitglied des Vereins ist berechtigt, die Eintragungen zu überprüfen. Das Fangbuch mit der Jahreskartenbestellung ist bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres beim 1. oder 2. Vorstand oder beim Gewässerwart abzugeben. 

Ein Erlaubnisschein bzw. eine Jahreskarte für das nächste Jahr wird nur ausgegeben, wenn das Fangbuch des abgelaufenen Jahres vorliegt und vollständig ausgefüllt ist.